Compact-Verbot teils vorläufig außer Vollzug gesetzt

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des rechtsextremen Compact-Magazins im Eilverfahren teils vorläufig außer Vollzug gesetzt. Es meldete vor allem Zweifel an der Verhältnismäßigkeit an. Eine endgültige Entscheidung wird im Hauptsacheverfahren fallen.

Das im Juli von Bundesinnenministerin Nancy Faeser1Sorry, aber meine Meinung, diese Frau ist einfach unfähig und hat in diesen Amt nichts zu suchen.- Mato verfügte sofortige Verbot der rechtsextremen Zeitschrift Compact wurde teils vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das Bundesverwaltungsgericht gab dem Antrag der Herausgeber des Magazins, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen die Verbotsverfügung wiederherzustellen, in bestimmten Maße statt, wie das Gericht in Leipzig mitteilte. Damit kann das Blatt unter bestimmten Auflagen vorerst wieder erscheinen. Eine endgültige Entscheidung über ein Verbot wird im Hauptsacheverfahren fallen.

Alles spricht laut der Mitteilung des Gerichts dafür, dass die Verbotsverfügung formell rechtmäßig ist. Ob sich das Magazin aber gegen den Verbotsgrund richtet, gegen die verfassungsmäßige Ordnung zu verstoßen, könne derzeit nicht abschließend beurteilt werden.


Anmerkung von Mato:

Natürlich finde ich die Hetzerrei in dieser Zeitschrift nicht gut. Aber Frau Faeser hätte mal ihre Arbeit richtig machen sollen, denn sie sollte doch eigentlich wissen, das der Verlag, sich ein Verbot nicht gefallen lässt.

Aber was macht diese Frau eigentlich richtig? Mir fällt nichts ein.

 

Anmerkungen von Mato

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    Sorry, aber meine Meinung, diese Frau ist einfach unfähig und hat in diesen Amt nichts zu suchen.- Mato
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