Weißensee – Im Sommer 2004 zeigte die damals arbeitslose Jutta Thomas (50) beim Arbeitsamt einen Kurzzeitjob als Inventurhilfe an. Die Verdienst-Bescheinigungen schickte sie ihrem Sachbearbeiter. Gut eineinhalb Jahre später verlangte das Jobcenter Pankow plötzlich Kopien der Unterlagen – aber die konnte Jutta Thomas leider nicht vorweisen . . .
Jutta Thomas zum KURIER: „Ich bin völlig verzweifelt. Das Jobcenter droht mir inzwischen mit der kompletten Sperrung des Arbeitslosengelds II, weil ich angeblich meiner Mitwirkungspflicht nicht nachkomme. Aber wie soll ich bitteschön den Nachweis für eine so lang zurückliegende Nebentätigkeit führen?“
Die Originale der Verdienstbescheinigungen hatte sie schließlich damals wie vorgeschrieben weitergeleitet. Kopien der Unterlagen hatte sie nie gemacht. Zudem war die nur fünf Wochen dauernde Beschäftigung längst abgerechnet, der Vorgang war abgeschlossen.“Es gab auch keinerlei Einwände vom Arbeitsamt“, erinnert sich Jutta Thomas.
Das erklärte sie auch in einem langen Telefongespräch mit der Hotline des Jobcenters Pankow. Doch die Antwort war niederschmetternd: Da es das damalige Arbeitsamt nicht mehr gäbe, seien eben auch keine Unterlagen mehr vorhanden, bekam Frau Thomas zu hören.
Eine Auskunft, ob die Zahlung des Arbeitslosengelds II eingestellt wird, bekam sie nicht. Sie werde einen Anruf erhalten, hieß es lapidar.
Jutta Thomas: „Vor einigen Tagen rief tatsächlich ein Mitarbeiter des Jobcenters an, aber da war ich leider gerade nicht zu Hause. Jetzt sitze ich jeden Tag am Telefon und bange, ob mir wirklich die Leistungen gestrichen werden. Kann ich denn für die Schlampereien des Amts bestraft werden?“
Der KURIER setzte sich für Jutta Thomas ein, sprach mit der Leitung des Jobcenters. Jetzt kam die beruhigende Nachricht: „Offenbar hat der damalige Arbeitgeber die Abmelde-Bescheinigung nicht oder nicht rechtzeitig abgeschickt. Der Fall ist für Frau Thomas auf jeden Fall erledigt.“
Quelle: https://www.berliner-kurier.de