In Rheinland-Pfalz verkaufen viele Bäckereien keine halben Brote mehr. Grund für diese Änderung ist das sogenannte Eichgesetz, dessen Bruch ein dreistelliges Bußgeld nach sich ziehen kann. Weder das zuständige Amt noch das Wirtschaftsministerium wollen das ändern.
„Bild.de“ berichtet, Mitarbeiter des rheinland-pfälzischen Landesamts für Mess- und Eichwesen seien im Jahr 2023 vermehrt bei verdeckten Kontrollbesuchen gesichtet worden. Zur Durchsetzung des Eichgesetzes, dem gemäß Brot vor jedem Verkauf gewogen werden muss, schlichen sich die Amtsmitarbeiter derzeit in möglichst viele Bäckereien und beobachteten den Verkaufsablauf.
Wöge ein Verkäufer den Laib Brot vor Verkauf und verkaufe ihn direkt weiter, gäbe es keinen Grund zur Beanstandung. Schneide der Verkäufer den Laib aber nach dem Wiegen in zwei Stücke und verkaufe eine Hälfte, ohne sie erneut zu wiegen, stelle dies einen Gesetzesbruch dar, den die Amtsmitarbeiter sofort mit einem dreistelligen Bußgeld ahndeten.
In der Realität kam es dazu bisher nicht: Gegenüber der „FAZ“ teilte das zuständige Amt mit, es habe bisher in keinem Fall ein solches Bußgeld gegeben. Lediglich eine Ermahnung sei ausgesprochen worden.
Einige Bäckereien ziehen dennoch bereite Konsequenzen: „Wir verkaufen keine halbierten und geviertelten Brote mehr“, erklärte Louis Krämer von der Bäckerei Görtz in Ludwigshafen im Gespräch mit „Bild“. Schließlich könne der Betrieb nicht alle 200 Filialen gleichzeitig mit Waagen ausstatten.
CDU schimpft über politischen Unsinn
Im Landtag stößt die Vorgehensweise des Amts laut „Bild.de“ auf harsche Kritik.
„Es ist genau so ein Irrsinn, der die Menschen daran zweifeln lässt, ob sich Politik und Verwaltung um die tatsächlichen Probleme der Bürgerinnen und Bürger kümmern“, sagt Martin Brandl, der nicht nur Geschäftsführer der Unions-Fraktion im Landtag ist, sondern selbst aus einer Bäckerfamilie stammt. Er fordere die zuständige Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt (FDP) dazu auf, „diesem Unsinn schnellstmöglich Einhalt zu gebieten.“
Erste Bäckereien verzichten auf Verkauf von halbierten und geviertelten Broten
Doch Schmitt sträubt sich. „Es ist zu unterscheiden, ob ein Brot auf Wunsch des Kunden an der Ladentheke halbiert wird oder im Vornhinein in Teilstücken abgepackt wird“, sagte die Ministerin im Gespräch mit „Bild“. Ein vorverpacktes Brot vom Bäcker könne hingegen „vergleichbar auch im Supermarkt erworben werden“, so Schmitt.
Das Landesamt für Mess- und Eichwesen betonte nach einer internen Diskussion am 30. Juli erneut, dass es kein Verkaufsverbot von halben Broten gebe – vorausgesetzt, sie würden vorher nochmal auf einer geeichten Waage gewogen.
Quelle: https://www.focus.de